AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Buchung, die über unser online-Buchungsformular, per E-Mail, mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE an den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber eine schriftliche Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Der Kunde bzw. Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Vertrag (insbesondere die Zahlung des Vermietpreises und Stornokosten), für welche sie/er die Buchung vornimmt.
- Zahlung
Die Bezahlung des Gesamtpreises erfolgt wie vertraglich vereinbart.
- Rücktritt durch den Kunden
3.1 Der Kunde bzw. Gruppenauftraggeber kann bis Tourbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE zu erklären. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärung des Kunden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Bei Rücktritt durch den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber stehen dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Vermietboote pauschale Entschädigung vom Gesamtpreis zu. Dieses wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bzw. Gruppenauftraggebers wie folgt berechnet:
– bis 30 Tage vor Tourbeginn 20 %
– vom 29. Bis 22. Tag vor Tourbeginn 50 %
– vom 21. Bis 15. Tag vor Tourbeginn 60 %
– vom 14. Bis 08. Tag vor Tourbeginn 70 %
– vom 07. Bis 01. Tag vor Tourbeginn 95 %
3.3 Dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber ist es gestattet, dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
3.4 Der Veranstalter Gastroservice TREND-LINE behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend ihm entstandener, dem Kunden bzw. Gruppenauftragsgeber gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde bzw. der Gruppenauftraggeber einzelne Leistungen nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Vermietpreises.
- Kündigung durch den Veranstalter Gastroservice TREND-LINE
5.1 Der Veranstalter Gastroservice TREND-LINE kann den Vertrag nach Tourbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn
- a) Teilnehmer gegen Anweisungen, Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von Mitarbeitern oder sonstigen Beauftragten von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour gegeben wurden oder werden.
- b) der Kunde bzw. die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour, bzw. des Kurses nicht nachkommen.
- c) Teilnehmer oder Kunde bzw. Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden.
5.2 Kündigt der Veranstalter Gastroservice TREND-LINE aus den in Ziffer 5 genannten Gründen, bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.
- Allgemeine Obliegenheiten des Kunden/Teilnehmer und Kündigung durch den Kunden/Teilnehmer
6.1 Der Kunde/Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich bei dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
6.2 Mitarbeiter, sonstige Beauftragte oder Leistungsträger, sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Beanstandungen bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmers im Namen von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE anzuerkennen.
6.3 Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem Tourteilnehmer obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour gegenüber dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE geltend zu machen. Die Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
- Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers
7.1 Teilnehmern an einer Bootstour, welche nicht schwimmen können sowie Kinder bis zum Alter von 12 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht. Diese werden kostenfrei durch den Veranstalter Gastroservice TREND-LINE zur Verfügung gestellt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson pro Boot teilnehmen.
Bei minderjährigen Reisenden übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten ernannte Vertreter die volle Aufsichts- und Haftungspflicht.
Der Kunde erklärt, dass gegen seine Teilnahme aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.
7.2 Der Verzehr alkoholischer Getränke während der Bootstour erfolgt auf eigene Gefahr.
7.3 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
7.4 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form erteilten Hinweise verpflichtet.
7.5 Die vermieteten Schlauchboote dürfen ausschließlich auf der Spree und Schöps benutzt werden.
7.6 Teilnehmer verpflichten sich zu einem schonenden, rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Die gesetzlichen sowie die naturschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Sie erklären insbesondere, Tiere nicht durch nahes Heranfahren zu erschrecken und zu vertreiben, Schilfzonen und Flachwasserbereiche nicht zu befahren und keinen Müll zu hinterlassen.
7.7 Das Befahren von Wehren ist strengstens verboten.
7.8 Bei schlechten Wetterverhältnissen während der Tour ist mit dem Boot sofort am Ufer anzulegen, bis sich das Wetter gebessert hat.
7.9 Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Schlauchboot nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die für das Schlauchboot zugelassene Personenanzahl nicht zu überschreiten.
7.10 Schlauchboote und Ausrüstung dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden und sind im gesäuberten Zustand zu übergeben.
7.11 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretene Beschädigungen an den Vermiet- und Ausrüstungsgegenständen. Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Teilnehmer in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
7.12 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 7 dieser Bedingungen, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstelle, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurden.
- Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach- vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Buchungspreis beschränkt, soweit:
- a) ein Schaden des Teilnehmers von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE oder seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
- b) dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Der Veranstalter Gastroservice TREND-LINE haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für:
- b) Schäden, welche aus dem Ein- und Ausstieg aus dem Boot resultieren.
8.3 Der Veranstalter Gastroservice TREND-LINE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen, Gasthäuser, Pensionen), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des Vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE sind.
- Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE und dem Kunden, bzw. dem Teilnehmer und dem Gruppenauftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den Veranstalter Gastroservice TREND-LINE nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Für Klagen von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von dem Veranstalter Gastroservice TREND-LINE vereinbart.
Hinweis: Das Mobilfunknetz ist auf Schöps und Spree stark eingeschränkt.
Veranstalter:
GastroserviceTREND-LINE
A.Krautz
DöschkoNr.1
02979 Spreetal OT Neustadt